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Es ist sehr wichtig eine Musikanlage vor Ort zu haben, die
gebrannte CD's abspielen kann. Es sollte auch im Vorfeld
dafür gesorgt werden, dass dies vorher in voller Lautstärke
getestet wurde. Im Zweifel würde ich meinen CD-Spieler benutzen.
(kostenlos)
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Nur mit Absprache und wenn es keine andere Möglichkeit gibt,
ist es möglich schon umgezogen zur Veranstaltung zu kommen.
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Oft möchten Gäste bei Veranstaltungen ein Erinnerungsfoto
besitzen, jedoch sind oft diese Fotografen meist selber als
Zuschauer beschäftigt oder sehr aufgeregt. Eine unruhige
Hand, die Lichtverhältnisse und der Nebel sind oft Ursache
unscharfer Bilder. Wenn Sie es möchten, können Sie
in der Größe von A4 ein extra angefertigtes Plakat kostenlos
von mir erhalten. Auf diesem Plakat kann der Name der
beschenkten Person stehen und auch das Datum. Siehe Bild!
Auch hier sind Sonderwünsche möglich. Alles weitere
kann noch vor Ort geklärt werden.
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Andere Plakate sind auch möglich !!
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Showdauer
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Meine Show dauert ca. 15-20 Minuten, wobei meine Erfahrung
mir gezeigt hat das bei privaten Partys viel improvisiert
werden muss, was sich auch geringfügig auf die Länge meiner
Show auswirken kann. Auch bei nicht optimalen Bedingungen werde ich mit
Sicherheit jede Situation meistern, damit sie lange
Zeit noch davon begeistert sind.
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Foto und Videoaufnahmen
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Fotos und Videoaufnahmen für private Zwecke stellen
kein Problem dar. (Siehe AGB`s )
Die Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung ist
jedoch ohne meine schriftliche Erlaubnis nicht gestattet.
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner,
die Voraussetzungen zur Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung
im Sinne der Gäste und des Veranstalters zu schaffen.
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1. Der Veranstalter (VA) verpflichtet sich
die vertragliche festgelegte Auftrittszeit einzuhalten,
genauso wie die Künstler. Grundsätzlich muss er davon ausgehen,
dass Nachfolgeveranstaltungen stattfinden. Im Falle einer
Verzögerung des Auftrittes muss der (VA) damit rechnen,
dass der Künstler diesen Auftritt nicht realisieren kann,
um nachfolgende Veranstaltungen vertragsgemäß zu erfüllen.
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2. Der Veranstalter garantiert für den
ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, trifft alle
erforderlichen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und
haftet für alle entstandenen Schäden an Künstlern,
Garderobe und Materialien (auch Technik), einschließlich
Parkplatz mit Fahrzeug, wenn diese durch unangemessene
Sorgfaltspflicht des Veranstalters entstanden ist.
Für eine zumutbare wetterunabhängige und beleuchtete
Garderobe muss der Veranstalter vor Eintreffen der
Künstler garantieren.
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3. Im Falle von Krankheit des Künstlers oder höhere Gewalt
sind beide Seiten von ihren vertrag- lichen Verpflichtungen befreit, aber sind
verpflichtet umgehend den anderen Vertragspartner zu informieren und tragen
die ihnen entstanden Kosten selbst. Entsprechende Nachweise sind innerhalb
8 Kalendertagen vorzulegen. (Autopannen und Staus werden laut Rechtssprechung
nicht als höhere Gewalt anerkannt.) Der Künstler bemüht sich,
nach seinen Möglichkeiten einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu
beauftragen. Bei Freilichtveranstaltungen wird der Veranstalter verpflichtet
für eine Bühnenüberdachung oder eine, den Auftrittsbedingungen entsprechende,
wetterunabhängige Ausweichmöglichkeit rechtzeitig zu sorgen.
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4. Im Falle einer Buchung über Dritte wird der
Veranstalter schriftlich über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen
informiert und hat sie mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
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5. GEMA Gebühren und andere Bewilligungen
und Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.
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6. Fotographien und Videoaufzeichnungen müssen
von mir genehmigt werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für
Fernsehen, Rundfunk und anderen Institutionen oder auch für
anderen privaten Personen freizugeben, es dafür anzubieten
oder in Aussicht zu stellen, ist verboten. Zuwiderhandlungen
werden sofort strafrechtlich verfolgt.
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7. Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und
Vollständigkeit aller Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort,
Zeit, Funktelefon Nr. (Kontakttelefon für den Abend)
usw. mit seiner Unterschrift.
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8. Ein unterschriebener Honorarvertrag kann 5 Tage
vor Veranstaltungsbeginn beiderseits nicht mehr aufgehoben werden.
Es ergibt sich dabei ein Ersatzanspruch der vollen Gage
ohne Reisekosten. ( Ausnahme Punkt 3 )
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9. Der Künstler verpflichtet sich, wenn er
im Auftrag einer Agentur unterwegs ist, nur Autogrammkarten
ohne Telefonnummer und Kontaktadresse auszugeben und das
Gagegeheimnis selbstverständlich zu wahren.
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10. Dem Veranstalter ist die Art der Darbietung bekannt.
Über die künstlerische Gestaltung der Darbietung
unterliegt der Künstler keinen Weisungen.
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11. Jede Änderung im Vertrag nach der Unterzeichnung
zum Teil oder auch ganz bedürfen der Schriftform und muss von beiden
Vertragspartnern neu gegengezeichnet werden, erst dann ist der
Vertrag wirksam!
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Copyright 2008 Fa.Robaria
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